Planungsbereiche

    Gebäude- und Objektplanung

    Tragwerksplanung/Statik

    Gebäudebewertung

    Bauphysik Schallschutz

    Bauphysik Brandschutz

    Bauphysik Wärmeschutz

    Die erste Wärmeschutzverordnung wurde 1977 aufgrund der steigenden Energiepreise durch die Bundesregierung verordnet. Die zweite Wärmeschutzverordnung folgt 1982, die dritte 1995 und seitdem werden in immer kürzeren Abständen verschärfte Anforderungen an alle beheizten Gebäude gestellt. Heute ist die EnEV (Energieeinsparverordnung), die rechtliche Grundlage für alle  Planungen beheizter Gebäude, auch für Neu- oder Umbauten, Wohn- oder Industriebauten. Jedes Gebäude wird individuell für sich betrachtet und bewertet. Die Berechnung der wärmeabgebenden Hüllflächen ist heute nur in Kenntnis mit der geplanten oder vorhandenen Heiztechnik möglich. Entgegen zu den ersten Wärmeschutzverordnungen, wo nur die Gebäudehülle und die geplanten wärmedämmtechnischen Maßnahmen berücksichtigt worden sind, müssen heute sehr umfangreichen technische Details zur Beheizung, Belüftung, Beleuchtung bereits in der Vorplanungsphase bekannt sein und gehen in die Berechnung mit ein. Das EEWärmeG (Energieeinsparwärmegesetz) regelt darüber hinaus die gesetzlich geforderte Nutzung regenerativer Energien für alle beheizten Gebäude. Als Energieberater der BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stehen wir Ihnen beratend zur Seite und stellen auch alle notwendigen Anträge, um vergünstigte Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw-Bank) zu beantragen.

    Energieberatung

    Thermografie

    Sonderbauen

    Animationen

    Gutachten